16.5.2025

Gegenvorschlag zur Finanzausgleichs-Gemeindeinitiative


Eine Gemeindeinitiative verlangt die Reduktion des Ressourcenausgleichs. Als Ausgleich der Ausfälle für die Empfängergemeinden die sollen die Lastenabgeltung und die Kompensationszahlungen durch den Kanton indexiert werden.


  • Der Regierungsrat unterbreitet nun dem Landrat einen Gegenvorschlag. Er ist von der Qualität das Baselbieter Finanzausgleichs überzeugt. Das Modell kennt den horizontalen Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden, kombiniert mit dem vertikalen Lastenausgleich vom Kanton an die Gemeinden und die Kompensationsleistungen für vergangene Aufgabenverschiebungen.
  • Der Gegenvorschlag hat eine weniger starke Reduktion des Ressourcenausgleichs zum Ziel, und dies ohne Indexierung der Lastenabgeltung und der Kompensationsleistungen. 


Ecoplan: gutes Zeugnis für Baselbieter Finanzausgleich

Der Baselbieter Finanzausgleich muss gemäss Finanzausgleichsgesetz regelmässig auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Eine solche Überprüfung fand im Sommer 2020 durch die Firma Ecoplan aus Bern statt. Der Bericht stellt dem Baselbieter Finanzausgleich ein gutes Zeugnis aus. Positiv hervorgehoben wird die klare Trennung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich. Ecoplan empfiehlt jedoch unter anderem eine Reduktion des Umverteilungsvolumens des Ressourcenausgleichs. 


Gemeinden reichen Initiative ein

Sieben Gebergemeinden hatten am 26. November 2024 eine formulierte Initiative zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes eingereicht. Die Initiative zielt einerseits darauf ab, den Ressourcenausgleich zu reduzieren. Die Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau soll innert 8 Jahren von heute 60 % auf 40 % gesenkt werden. Andererseits sollen aber die Lastenabgeltungen und Kompensationsleistungen des Kantons an die Einwohnergemeinden im Einführungsjahr 2027 an die seit dem Jahr 2015 aufgelaufene Teuerung und in den Folgejahren jährlich an die laufende Teuerung angepasst werden. 


Ablehnung der Initiative empfohlen

Der Regierungsrat erachtet mit Blick auf die Ecoplan-Studie den Ansatz, dass der Kanton die Entlastung der Gebergemeinden beim Ressourcenausgleich durch die Aufstockung der Kompensationsleistungen und der Lastenabgeltungen indirekt mittels Teuerungsausgleich querfinanzieren soll, als grundsätzlich falsch. Der horizontal finanzierte Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden ist gemäss Studie strikt von der vertikal durch den Kanton finanzierten Lastenabgeltung zu trennen, weshalb die geforderte, indirekte Querfinanzierung systemfremd ist. 


Aufgrund dessen empfiehlt der Regierungsrat die Gemeindeinitiative zur Ablehnung. Nicht zuletzt verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Empfehlungen der Ecoplan-Studie umzusetzen und das Baselbieter Modell grundsätzlich beizubehalten. 


Gegenvorschlag der Regierung

Die Reduktion des Ressourcenausgleichs ist weder systemfremd, noch verletzt sie die Kostenneutralität. Um das gemäss Studie relativ hohe Umverteilungsvolumen zu senken, unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich eine Reduktion des Ressourcenausgleichs, erachtet hingegen eine Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau von heute 60 % auf 40 % als zu hoch. Daher stellt der Regierungsrat der Initiative folgenden Gegenvorschlag gegenüber: Die Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau beim Ressourcenausgleich soll von heute 60 % auf 50 % gesenkt werden. Damit die Empfängergemeinden Zeit erhalten, sich auf die Minderausstattung einzustellen, sollen während einer Übergangsfrist von 4 Jahren Übergangsbeiträge ausbezahlt werden, welche via Ausgleichsfonds finanziert werden. Die Lastenabgeltung und Kompensationsleistungen bleiben unangetastet. 


Landratsvorlage