Aufgaben- und Finanzplan 2026-2029
24.9.2025
Finanzstrategie für den AFP 2026–2029: übergeordnete finanzstrategische Zielsetzungen des Regierungsrats
Oberste Priorität hat für den Regierungsrat die Erhaltung eines finanziellen Handlungsspielraums. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass der Kanton jederzeit imstande sein muss, wirksam und kurzfristig auf nicht beeinflussbare, äussere Veränderungen reagieren zu können. In den kommenden Jahren liegt deshalb das Augenmerk auf der konsequenten Umsetzung der Finanzstrategie und dem verantwortungs- und kostenbewussten Einsatz der vorhandenen Ressourcen.
Der Regierungsrat hält an den finanzstrategischen Zielsetzungen fest und setzt das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) konsequent um. Im Hinblick auf die bestehende Verschuldung, wachsende äussere Positionen sowie künftige wirtschaftliche und politische Risiken bleiben die finanzpolitischen Herausforderungen anspruchsvoll.
Budget 2026 Stärkeres Wachstum im Ertrag als im Aufwand
Der AFP 2025–2028 sah für das Jahr 2026 einen positiven Saldo der Erfolgsrechnung von 5 Millionen Franken vor. In der Zwischenzeit hat sich die Situation für das Jahr 2026 in verschiedenen Bereichen verändert und der Regierungsrat präsentiert im Budget 2026 einen negativen Saldo der Erfolgsrechnung von -33 Millionen Franken.
- Bildung: Die Zunahme des Transferaufwands bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) im Jahr 2026 gegenüber der letztjährigen Planung ist hauptsächlich auf die steigenden Kosten hinsichtlich des Globalbeitrags für den Leistungsauftrag 2026–2029 mit der Universität Basel von 13 Millionen Franken zurückzuführen. Für die Sonderschulung entstehen Mehrkosten von 5 Millionen Franken aufgrund des erwarteten Anstiegs der zu beschulenden Kinder und Jugendlichen.
- Soziales: Die Kosten für den Bereich Soziales steigen aus verschiedenen Gründen um 21 Millionen Franken. Die Ausgaben für die Prämienverbilligung erhöhen sich netto um rund 11 Millionen Franken. Diese Erhöhung enthält diverse Aspekte. Der Regierungsrat plant für das Jahr 2026 eine Erhöhung der Richtprämien von 7 Millionen Franken. Dadurch kann ein erneuter Krankenkassen-Prämienanstieg für die bestehenden Prämienverbilligungsbezüger abgefedert werden.
Aktualisierte Annahmen zum Einfluss der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) sowie weiterhin steigende Fallzahlen führen zu steigenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen AHV/IV von rund 6 Millionen Franken. Für die Behindertenhilfe entstehen höhere Kosten von rund 2 Millionen Franken.
- Sicherheit: Die Kosten für die Sicherheit steigen um 9 Millionen Franken an. Diese werden vorwiegend bei der Polizei sowie im Straf- und Massnahmenvollzug ausgelöst. Im Bereich der Polizei erfolgt ein Ausgabenanstieg durch zusätzliche Stellen und Ersatzbeschaffungen im Rahmen des Lebenszyklus von rund 4 Millionen Franken. Weitere rund 3 Millionen Franken entspringen dem Straf- und Massnahmenvollzug. Diese beruhen auf gestiegene Fallzahlen sowie ressourcenintensiven Massnahmen.
- Gesundheit (ohne zusätzliche Finanzstrategiemassnahmen): Die Ausgaben erhöhen sich um 4 Millionen Franken. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die zusätzlichen, befristeten Beiträge ans Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) zurückzuführen, welche hinsichtlich dessen finanziellen Lage von den beiden Trägerkantone BL und BS geplant werden.
Ertrag: Steuereinnahmen
Die Steuereinnahmen verbessern sich im Jahr 2026 gegenüber der letztjährigen Planung für das gleiche Jahr aus verschiedenen Aspekten um 24 Millionen Franken. Die kantonalen und diversen Steuererträge erhöhen sich um 55 Millionen Franken. Dies basiert einerseits auf Steuerprognosen, welche auf dem Finanzhaushaltsmodell der BAK Economics beruhen, wie z. B. für die Einkommens- und Vermögenssteuern. Andererseits auf solchen, welche auf Vergangenheitswerten basieren, wie z. B. die Steuern auf Kapitalleistungen.
Die grösste Steigerung erfolgt bei den Gewinnsteuern von juristische Personen. Die Kosten für den Gegenvorschlag des Regierungsrats zur kantonalen Initiative «Prämienabzug für alle» schmälert die im AFP berücksichtigten Einnahmen bei den Einkommenssteuern um 26 Millionen Franken. Bei Annahme der Initiative selbst wäre mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Franken zu rechnen. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer sinkt um 3 Millionen Franken und basiert auf Vergangenheitswerten der letzten drei Jahre sowie der aktualisierten Prognose des Bundes. Die Verkehrsabgaben sinken um rund 2 Millionen Franken aufgrund der Entwicklung des Motorfahrzeugbestands und der Prognosen zur Teuerung der BAK Economics.
Finanzielle Herausforderungen bestehen weiterhin
Die Prognose von BAK Economics (Stand April 2025) geht für das Jahr 2026 von einem realen Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent für den Kanton Basel-Landschaft aus. Diese Prognose bildet unter anderem die Grundlage für die aktuelle Steuerschätzung, die jedoch weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Auch die Gewinnausschüttung der SNB birgt potenzielle Risiken. Im Sinne einer kontinuierlichen Finanzplanung plant der Regierungsrat für das Budgetjahr 2026 und die Finanzplanjahre 2027–2029 mit einer zweifachen Gewinnausschüttung durch die SNB. Im aktuellen Planungszeitraum sind weitere politische und wirtschaftliche Risikofaktoren (kantonale Initiativen, Entlastungspaket Bund, Teuerungsausgleich Kantonspersonal, nicht vorhersehbare Entwicklungen) wahrscheinlich und könnten sich jährlich auf einen dreistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen Ausgaben summieren.
Stetig positive Entwicklung in den Finanzplanjahren
Bis ins Jahr 2029 steigt der Aufwand gegenüber dem Budget 2026 durchschnittlich um 1,6 Prozent pro Jahr. Der grösste Anstieg entfällt auf den Transferaufwand, der sich um 46,9 Millionen Franken durchschnittlich erhöht. Dies ist hauptsächlich auf den Asylbereich infolge des Ukraine-Kriegs zurückzuführen. Die Auswirkungen dieses Konflikts sind bis ins Jahr 2029 budgetiert.
Zudem wurden für den Fall einer Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags zur Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» stufenweise bis 36 Millionen Franken ab dem Jahr 2029 im AFP eingestellt. Würde die Initiative selbst angenommen, wäre mit jährlichen Mehrkosten von bis 172 Millionen Franken zu rechnen.
Der Ertrag wächst im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 2,4 Prozent pro Jahr, vor allem durch das jährliche Wachstum der Fiskalerträge (Steuereinnahmen) um durchschnittlich 79,6 Millionen Franken. Dadurch ergibt sich ein positiver Saldo in der Erfolgsrechnung von 53,8 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2029.
Es gilt zu beachten, dass der vom Regierungsrat angestrebte Überschuss von 60 Millionen Franken in keinem Jahr erreicht wird. Dieser rechnerische Wert stellt eine Zielmarke dar, die dabei helfen soll, die Nettoinvestitionen aus eigener Kraft zu finanzieren und zusätzliche Verschuldung zu verhindern. Das stärkt den Handlungsspielraum des Regierungsrats.
Solides Eigenkapitalpolster – kontinuierliche Stärkung in den Finanzplanjahren
Im Budget 2026 sinkt das Eigenkapital ohne Zweckvermögen auf 729 Millionen Franken, kann aber bis zum Jahr 2029 auf 878 Millionen Franken wieder aufgebaut werden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse werden somit eingehalten. Unter Berücksichtigung der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapital im Budget 2026 790 Millionen Franken und wächst bis zum Jahr 2029 auf 934 Millionen Franken. Die Eigenkapitalreserve bleibt deutlich über dem Warnwert von 8 Prozent des Aufwands und steigt von 514 Millionen Franken im Budget 2026 auf 645 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2029. Ohne Berücksichtigung der Zweckvermögen beträgt das Eigenkapitalpolster im Budget 2026 453 Millionen Franken und erhöht sich bis zum Finanzplanjahr 2029 auf 590 Millionen Franken.
In allen vier Jahren des AFP 2026–2029 ist ein Abbau des Bilanzfehlbetrages von jährlich 56 Millionen Franken geplant. Per Ende 2029 wird der Bilanzfehlbetrag damit voraussichtlich auf 111 Millionen Franken reduziert. Zwischen den Jahren 2017 und 2024 konnten bereits sechs zusätzliche Tranchen in der Höhe von 333 Millionen Franken vorzeitig abgetragen werden, was dem Kanton Basel-Landschaft einen erheblichen Vorsprung und zusätzliche Sicherheit verschafft. In den Jahren 2023 und 2024 wurde angesichts des Defizits und zur Entlastung des mittelfristigen Ausgleichs auf die Abtragung verzichtet. Der Vorsprung von sechs Tranchen kann als finanzpolitische Reserve verstanden werden. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz kann zudem der Bilanzfehlbetrag mit dem Eigenkapital verrechnet werden, falls der Warnwert dadurch nicht unterschritten wird.
- Präsentation Medienkonferenz vom 24. September 2025 AFP
- Präsentation Medienkonferenz vom 24. September 2025 Investitionsprogramm
- Landratsvorlage
Quelle: www.bl.ch

