Abgrenzungen in der Rechnung 2024
80 Mio. Franken für Grundstück- und Handänderungssteuern
27.3.2025
Im Rahmen der Rechnung 2024 wurde erstmals eine Abgrenzung für die Grundstücks- und Handänderungssteuern getätigt. Dies führte einerseits zu einer Verbesserung der Rechnung 2024, andererseits aber auch zu Nachfragen im Parlament.
Vermögenverkehrs- und Vermögensgewinnsteuern
(sogenannte Immobiliensteuern):
- Entwicklung der Immobiliensteuern seit 1981 (PDF Statistik BL, mit "Total")
- Statistik Baselland (Homepage)
Ausgangslage
Die Rechnung 2024 schloss mit einem Überschuss von 157 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von -60 Mio. Franken. Massgeblich für das gute Resultat sind Steuermehrerträge von 228 Mio. Franken. Davon entfallen 80 Mio. Franken Mehrerträge auf die Steuerabgrenzung.
- Der Mehrertrag an Steuereinnahmen ist sehr erfreulich.
- Ohne Abgrenzung von 80 Mio. Franken hätte ein Überschuss von 77 Mio. Franken resultiert.
- Die Abgrenzung wurde durch die Finanzkontrolle Baselland erstmalig per 2024 verlangt.
- Das Abgrenzungsmodell wurde zuständigkeitshalber zwischen der Finanzkontrolle Baselland und der Steuerverwaltung Baselland erarbeitet und in die Rechnung 2024 eingepflegt.
Zum Vorauszahlungsprozess
- Es besteht keine formelle gesetzliche Grundlage für die Vorauszahlungen der Immobiliensteuern (2024-125, Seite 5), aber ein Merkblatt zuhanden der Notarinnen und Notare:
- Die Dienstleistung ist für Notariate freiwillig.
- Die Dienstleistung erfolgt kostenlos.
- Die Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
- Die Vorauszahlungen sollen erstmals abgegrenzt werden.
- Der Vorauszahlungsprozess ist in einem «Merkblatt für Notariate» geregelt.
- Er steht nur Notariaten zu Verfügung.
Die Abgrenzung der Vorauszahlungen der Immobiliensteuern wurde von der Finanzkontrolle erstmals mit Bericht zur Rechnung 2023 thematisiert.
Nachdem der Kanton für kurze Zeit keine Vorauszahlungen mehr entgegengenommen hatte, um dem "Thema Abgrenzung" zu begegnen, musste die Steuerverwaltung aufgrund zweier Vorstösse im Landrat sowie einer Intervention der Notariate wiederum Vorauszahlungen akzeptieren.
Die Thematik "Immobiliensteuern/Vorauszahlung" wurde bereits im Jahre 2023 (Datum des Berichts: 28.11.2023) im "Programm Generelle Aufgabenüberprüfung" (PGA) zuhanden des Landrats (Beschluss 28.11.2024) einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
Letztlich stellte sich die Frage nach der Verbuchung der Vorauszahlungen mit dem Rechnungsabschluss 2024 im März 2025 erneut.
Die Pendenzen bei der Veranlagung werden rasch bis Ende 2025 abgebaut werden. Dazu wird die Abteilung Spezialsteuern durch interne Mitarbeitende der Revision sowie durch externe Fachkräfte (Treuhand) unterstützt.
Die folgenden Unterlagen geben eine gute Übersicht über die Thematik:
- 2024-125
Abschlussbericht der Steuerverwaltung vom 18.11.2023:
Veranlagung Handänderungs- und Grundstückgewinn steuern sowie Vorauszahlung der Handänderungs- und der Grundstückgewinnsteuer: - 5.3.2024: Vorlage des Regierungsrats
- 19.11.2024: Bericht der Finanzkommission des Landrats
- 28.11.2024: Beschluss des Landrats
- 2024-364
Motion von Andreas Dürr:
Verbindliche Berechnung der Grundstückgewinnsteuer - 2024-365
Motion von Andreas Dürr:
Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuern beim Kanton
- 2025-83
Fragestunde im Landrat (zur Rechnung 2024): - 25.3.2025: Vorlage des Regierungsrats; schriftliche Antworten
- 27.3.2025: Beschluss des Landrats; mündliche Nachfragen im Landrat
Quelle: www.bl.ch