•  
  •  

Mietzinsbeiträge sollen armutsgefährdete Familien unterstützen


Der Regierungsrat hat heute den Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» präsentiert. Armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende sollen mit dem totalrevidierten Mietzinsbeitragsgesetz finanziell substanziell unterstützt werden. Die Vorlage des Regierungsrats geht nun in die dreimonatige Vernehmlassung. 

Im November 2019 hatte das Baselbieter Stimmvolk den Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» angenommen. Der Regierungsrat präsentiert jetzt den entsprechenden Umsetzungsvorschlag und eröffnet die Vernehmlassung zum totalrevidierten Mietzinsbeitragsgesetz. Die Totalrevision ist von Kanton und Gemeinden gemeinsam erarbeitet worden. 

Wohnkosten als finanzielle Last

Mietkosten sind für die meisten Haushalte der grösste Ausgabeposten. Für Haushalte mit kleinem Budget sind sie signifikant höher als für nicht armutsbetroffene Haushalte. Bei Familien kommt hinzu, dass der Platzbedarf und die Haushaltsausgaben steigen. In vielen Fällen wird gleichzeitig das Arbeitspensum zugunsten von Betreuungsaufgaben reduziert. 

Substanzielle Unterstützung über Mietzinsbeiträge

Der Regierungsrat hat aufgrund von Massnahmen aus der Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut sowie einer kürzlich veröffentlichten Studie zu Fehlanreizen und Schwelleneffekten im Bedarfsleistungssystem das Mietzinsbeitragsgesetz für die Umsetzung des Gegenvorschlags totalrevidiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die kommunale Umsetzung des Mietzinsbeitragsgesetzes bisher eher mangelhaft ist und Mietzinsbeiträge nur in geringem Umfang ausbezahlt werden. 

Schaffung von kantonalen Mindeststandards

Mit der Totalrevision werden verbindliche Mindeststandards für die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen geschaffen. Das führt zu einer transparenten und zielgruppengerechten Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen im Kanton. Familienspezifischen Bedürfnissen wird Rechnung getragen, indem etwa die Kosten für familienexterne Kinderbetreuung für die Berechnung von Anspruch und Höhe der Mietzinsbeiträge berücksichtigt werden. 

Einführung eines Erwerbsanreizes

Bei der Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes hat der Regierungsrat darauf geachtet, dass Arbeitsanreize gefördert werden und mehr Lohn auch tatsächlich zu mehr frei verfügbarem Einkommen führt. Dies indem das Einkommen nicht vollständig angerechnet wird. 

Kanton und Gemeinden finanzieren gemeinsam

Gemäss Schätzungen sind mit dem totalrevidierten Gesetz 1'850 Familien zum Bezug von Mietzinsbeiträgen berechtigt. Davon können knapp 100 Haushalte von der Sozialhilfe abgelöst werden, was zu einem Substitutionseffekt in der Sozialhilfe von rund 1,5 Millionen Franken führt. Das heisst, dass knapp 100 Haushalte dank Mietzinsbeiträgen aus der Sozialhilfe abgelöst werden können. Insgesamt investieren der Kanton und die Gemeinden schätzungsweise 7 bis 8 Millionen Franken in die Mietzinsbeiträge. 

Der Kanton beteiligt sich neu an der bereinigten Summe für die Mietzinsbeiträge bis zu einem maximalen Umfang von 50 Prozent und stellt dafür 3,5 Millionen Franken zur Verfügung. Insgesamt entspricht dies einer substanziellen Erhöhung der Mietzinsbeiträge gegenüber heute. Die Gemeinden geben zurzeit etwa 1,5 Millionen Franken für Mietzinsbeiträge aus. 

Weitere Unterlagen:

Quelle: www.bl.ch






Mietzinsbeitragsgesetz