Hohe SNB Ausschüttungen:
Abhängigkeit? Fluch oder Segen?
Vor Kurzem musste ich in einer Zeitung lesen, es bestehe "durchaus eine gewisse Abhängigkeit von den Nationalbank-Geldern". Nun, die Formulierung ist recht unpräzise, so dass sich darunter politisch jeder vorstellen kann, was er will. Daher ein ganz vereinfachter Überblick aus Sicht der Finanzen:
Selbstverständlich sind die Ausschüttungen der Nationalbank den Kantonen, gerade in Zeiten der COVID-19 Pandemie der Jahre 2020 und 2021 mit ihren hohen Kosten sehr willkommen. Aber der Regierungsrat hat die Verwendung der SNB-Ausschüttungen von Anfang an unter folgende Prämissen gestellt:
- Keine Finanzierung neuer Vorhaben durch volatile SNB-Gewinne
- Verbindliche Priorisierung der volatilen SNB-Gewinne
- 1. Priorität: Deckung der Kosten der COVID-19 Pandemie
- 2. Priorität: Reduktion der (ohnehin schon hohen) Verschuldung
Diese Finanzstrategie hat der Regierungsrat über die Jahre konsequent umgesetzt:
- Im Jahre 2018 schloss die Rechnung BL mit einem Überschuss von +56 Mio. Franken ab. Die SNB schüttete 46 Mio. Franken aus. Ohne SNB-Ausschütung hätte immer noch ein Überschuss von +10 Mio. Franken resultiert. (Gleichzeitig wurden zwei statt einer Tranche, also total 111 Mio. Franken Bilanzfehlbetrag aus der Revision der BLPK abgetragen).
- Im Jahre 2019 schloss die Rechnung mit einem Überschuss von +90 Mio. Franken ab. Die SNB schüttete 46 Mio. Franken aus. Ohne SNB-Ausschüttung hätte immer noch ein Überschuss von +44 Mio. Franken resultiert. (Gleichzeitig wurden drei Tranchen, also total 166.5 Mio. Franken Bilanzfehlbetrag aus der Revision der BLPK abgetragen).
- Im Jahre 2020 schloss die Rechnung mit einem Defizit von -52 Mio. Franken ab. Die SNB schüttete 90 Mio. Franken aus. Ohne SNB hätte sich der Verlust auf 142 Mio. belaufen. ABER: Ohne COVID-19 Ausgaben in der Höhe von 160 Mio. Franken wäre ein Überschuss von +18 Mio. Franken enststanden. (Gleichzeitg wurde eine halbe Tranche von total 27.5 Mio. Franken Bilanzfehlbetrag aus der Revision der BLPK abgetragen).
- Für das Jahr 2021 wird die Medienkonferenz zur Rechnung am 4. April 2022 stattfinden. Wir dürfen gespannt bleiben.
Weitere, einfach zugängliche Informationen finden sich in der Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 29. September 2021 zum Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025, insbesondere die Folien 24 - 26.