Bund: Vernehmlassung SV17
Vernehmlassungsverfahren des Bundes zur Steuervorlage 17: Regierungsrat
verabschiedet Stellungnahme
Der Regierungsrat hat die Stellungnahme zur Steuervorlage 17 (SV17)
verabschiedet. Er begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats und
unterstützt die Vorlage weitgehend. Der Regierungsrat fordert jedoch die
Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent.
Ausserdem fordert er mehr Flexibilität für die Kantone bei der
Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen.
In ihrer Stellungnahme an den Bund zur Steuervorlage 17 (SV17) fordert die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 20,5 auf 21,2 Prozent zu erhöhen.
Der im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgesehene Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in Höhe von 21,2 Prozent entsprach einer ausgewogenen Solidarität zwischen Bund und Kantonen. Dieser Punkt war im Abstimmungskampf zur USR III unbestritten und wurde vom Bundesrat auch unterstützt. Der Entscheid des Bundesrates, den Kantonsanteil im Rahmen der SV17 nur auf 20,5 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar und missachtet die Ausgewogenheit der Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Wegen der geringeren Erhöhung verlieren die Kantone Handlungsspielraum, um die Steuereinnahmen von mobilen Statusgesellschaften zu sichern. Die Gegenfinanzierung der zu erwartenden Steuerausfälle wird dadurch geschmälert, was sich letztlich auch negativ auf die Finanzen von Gemeinden und Landeskirchen auswirken wird.
Mehr Flexibilität bei der Dividendenbesteuerung
Gemäss der Vorlage des Bundes soll die Besteuerung von
Dividendeneinkünften für qualifizierte Beteiligungen erhöht
werden. Den Kantonen wird eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent vorgeschrieben.
In diesem Punkt fordert der Regierungsrat den Bundesrat auf, den Kantonen mehr
Spielraum und Flexibilität einzuräumen und die untere Grenze der
Dividendenbesteuerung bei 60 Prozent festzusetzen.
Abschaffung der Regelungen für kantonale
Statusgesellschaften
Die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und Gemischte
Gesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert, weshalb Nachteile
für den Wirtschaftsstandort Schweiz drohen. Der Regierungsrat schliesst sich
daher der Auffassung an, dass die Steuerstatus aufzuheben und durch geeignete
Ersatzmassnahmen zu ersetzen sind. Dies führt zur notwendigen Planungs- und
Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Zudem werden
Arbeitsplätze, Investitionen und Steuersubstrat in der Schweiz - und damit
auch im Kanton Basel-Landschaft - gesichert.
Ersatzmassnahmen
Als Massnahme für die wegfallenden kantonalen Steuerstatus befürwortet
der Regierungsrat die Einführung einer Patentbox sowie von zusätzlichen
Forschungs- und Entwicklungsabzügen auf kantonaler Ebene. Beide Massnahmen
tragen dazu bei, die Region Nordwestschweiz auch in Zukunft als attraktiven
Forschungs- und Innovationsstandort zu erhalten.
Weiter begrüsst der Regierungsrat die Einführung einer Entlastungsbegrenzung für die Kantone. Da nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Ermässigungen aus der Patentbox und aus den zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzügen ausfallen werden, kann auf diese Weise eine unerwünscht tiefe Steuerbelastung oder gar eine Nullbesteuerung verhindert werden.
Erhöhung der Mindestvorgaben für
Familienzulagen
Mit der der geplanten Erhöhung der
Mindestvorgaben für Familienzulagen werden Steuer- und Familienpolitik
vermischt. Eine solche Verknüpfung dürfte es im Rahmen einer reinen
Unternehmenssteuerreform eigentlich nicht geben. Der Bundesrat will mit seinem
Vorgehen die SV17 sozialpolitisch ausgewogener gestalten und die Akzeptanz des
Reformpaketes bei der breiten Bevölkerung erhöhen. Aus diesem Grund
stimmt der Regierungsrat diesem Vorschlag mit wenig Begeisterung zu.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Schweiz muss die Unternehmensbesteuerung neu ausgestalten, da die kantonalen
Steuerregimes international nicht mehr akzeptiert sind. Nach dem Scheitern der
USR III legte der Bundesrat am 6. September 2017 mit der SV17 eine Neuauflage des
Projekts vor. Diese bildet die Grundlage zur Ausarbeitung der kantonalen Vorlage,
welche voraussichtlich im April 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
Der Regierungsrat rechnet nach heutigem Wissensstand mit einem Inkrafttreten der
SV17 auf den 1. Januar 2020.