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Anton Lauber, Dr. iur. 
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Eine gute PK-Lösung

 

 

 

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Regierungsrat legt ausgewogene Pensionskassenlösung vor

Der Regierungsrat hat seine Vorlage zu den Anpassungen beim Vorsorgewerk des Kantons Basel-Landschaft bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) an das Parlament verabschiedet. Der neue Umwandlungssatz beträgt 5,40 Prozent. Dafür leistet der Kanton jährlich einen Umlagebeitrag von 7,6 Mio. Franken. Die Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt ab 1. Januar 2019 gestaffelt über vier Jahre. Zusätzlich hat die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission des Vorsorgewerkes Kanton beschlossen, 50 Mio. Franken für die Verzinsung des Kapitals der aktiven Versicherten mit einem attraktiven Zinssatz von 3 Prozent einzusetzen.

Vorschlag des Regierungsrates ist ausgewogen
Der Regierungsrat hält an seinem ausgewogenen ursprünglichen Vorschlag fest und nimmt an der definitiven Landratsvorlage keine wesentlichen Änderungen mehr vor. Der Regierungsrat hat sich für folgende Eckpfeiler entschieden:

  • Das modellmässige Leistungsziel von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes wird beibehalten.
  • Der Umwandlungssatz wird nach der vierjährigen Übergangsphase neu 5,40 Prozent betragen (bisher 5,80 Prozent). Für die Festlegung des Umwandlungssatzes bei 5,40 Prozent (und nicht bei 5,00 Prozent, wie von der BLPK vorgesehen) leistet der Kanton jährlich einen sogenannten Umlagebeitrag in der Höhe von 7,6 Mio. Franken (Stand 31.12. 2016).
  • Die Sparbeiträge werden um 1,40 Prozentpunkte erhöht. Sie bleiben wie bisher zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) aufgeteilt.
  • Die Risiko- und die Verwaltungskostenbeiträge werden neu paritätisch (also 50:50) auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt (Risikobeiträge bisher AG:AN 55:45 resp. Verwaltungskostenbeiträge 100:0).

Die jährlichen Mehrkosten betragen für den Arbeitgeber Kanton 2,9 Mio. Franken (Stand 31.12. 2016). In der Berechnung der Mehrkosten ist unter anderem der Umlagebeitrag in der Höhe von 7,6 Mio. Franken enthalten. Die jährlichen Mehrkosten für die Arbeitnehmenden belaufen sich auf 2,2 Mio. Franken.

Attraktive Verzinsung des Kapitals der aktiven Versicherten
Die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission des Vorsorgewerkes Kanton legt jährlich die Höhe der Verzinsung des Kapitals der aktiven Versicherten fest. Der Regierungsrat hat nach den Minderverzinsungen der letzten zwei Jahre (2015: 0,875 Prozent, 2016: 0,625 Prozent) aufgrund der bisher guten Anlageperformance der BLPK nun für das Jahr 2017 eine Verzinsung von 3 Prozent empfohlen, um die angestrebte Durchschnittsverzinsung von 1,5 Prozent erzielen zu können. Eine Verzinsung von 3 Prozent bedeutet einen Zinsaufwand von 50 Mio. Franken.

Akzeptabler Kompromiss
Der Regierungsrat beurteilt seinen Vorschlag zuhanden des Landrates als guten Kompromiss zwischen der Forderung der ABP (differenzierter Umwandlungssatz und zusätzliche Abfederungseinlage) und der Position der SVP und der FDP (keine Lösung, welche Mehrkosten für den Kanton und damit für den Steuerzahler zur Folge hat).

  • Mit der Wahl eines Umwandlungssatzes von 5,40 Prozent und der damit verbundenen Leistung eines Umlagebeitrages, welcher allein durch den Arbeitgeber finanziert wird, ist der Regierungsrat bereit, seinen Teil zu einer ausgewogenen Lösung für die im Vorsorgewerk des Kantons versicherten Angestellten beizutragen.

Kanton Basel-Landschaft bleibt attraktiv
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Kanton Basel-Landschaft im Quervergleich mit der vorgeschlagenen Lösung ein interessanter Arbeitgeber bleibt. Die Beibehaltung der Attraktivität als Arbeitgeber in Konkurrenz zu den anderen Kantonen sowie zu grösseren Arbeitgebern in der Nordwestschweiz ist dem Regierungsrat ein zentrales Anliegen.

Folienpräsentation
Landratsvorlage
BaZ vom 9.12.2017